AGB

Sehr geehrter Reisekunde,
bitte schenken Sie den nachstehenden Informationen Ihre Aufmerksamkeit. Mit der Nutzung dieser Website und Ihrer Buchung erkennen Sie die jeweils zutreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an, die somit im Falle des Vertragsschlusses wirksamer Vertragsbestandteil sind. Welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jeweils zutreffen, ergibt sich in Abhängigkeit der von Ihnen gewählten Leistung(en). Hierzu einige Erläuterungen zu wichtigen nachfolgend regelmäßig verwendeten Begriffen:

A) Begrifflichkeiten

Veranstalter einer (Pauschal-)Reise ist grundsätzlich, wer – mindestens – zwei im voraus bestimmte einzelne Reiseleistungen als Gesamtheit anbietet (§ 651a BGB). Vertragspartner werden der Reisende und der Veranstalter der Reise. Es ist ein Sicherungsschein zu erteilen (§ 651k BGB). Das Reisebüro kann – eher ausnahmsweise – auch Veranstalter der Reise sein.

Vermittler einer (Pauschal-) Reise oder Beförderungsleistungen zu einer Reise ist der derjenige, der die Reiseleistungen zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise vermittelt (§§ 675, 631 BGB).

Leistungsträger ist derjenige, der im Reisevertragsverhältnis eine Leistung erbringt, also das Hotel, die Fluggesellschaft etc.

Reisevertragsrecht ist das Verbraucherschutzrecht nach § 651a ff. BGB bei der Anbahnung und Durchführung einer (Pauschal-) Reise und regelt das Verhältnis zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise. Für Reiseeinzelleistungen ist Reisevertragsrecht anzuwenden, wenn Ferienunterkünfte, Hotelzimmer, Wohnmobile etc. veranstaltergleich angeboten werden.

Anbieter von nicht unter das Reisevertragsrecht fallenden Einzelleistungen sind jene Vertragspartner, die Angebote, insbesondere für

  • Beförderungsverträge im Luft-, Bahn-, Bus- und Schiffsverkehr,
  • Beherbergungsverträge (§§ 535 ff, 701 ff. BGB) in Hotels, Ferienwohnungen und -zimmern u.ä.,
  • Ausflüge,
  • Mietangebote für Fahrzeuge,
  • Versicherungsleistungen, etc.

unterbreiten.

In Abhängigkeit davon, welche Art der vorgenannten Leistungen Sie bei GTN Golf Travel Network GmbH auswählen und buchen, sind die jeweils für diese Leistungsart geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des entsprechenden an der Erfüllung des Vertragsverhältnisses beteiligten Partners Vertragsgrundlage. Dies können im Einzelfall auch mehrere AGB sein. So sind zum Beispiel im Falle der Vermittlung von Leistungen durch die GTN Golf Travel Network GmbH die nachfolgend unter Abschnitt C. dargestellten “Vermittlungsbedingungen” und die zwischen Ihnen und dem Veranstalter bzw. Anbieter der von Ihnen gebuchten Reise bzw. Leistung weiter geltenden AGB des Veranstalters bzw. Anbieters Vertragsgrundlage.
Soweit die GTN Golf Travel Network GmbH Vermittler von Leistungen ist, gelten die unter Abschnitt C. wiedergegebenen “Vermittlungsbedingungen”. Soweit die GTN Golf Travel Network GmbH selbst Veranstalter der über diese Seite gebuchten Leistungen ist, gelten die unter Abschnitt D. wiedergegeben Reisebedingungen.
Die AGB anderer Veranstalter, Leistungsträger bzw. Anbieter werden Ihnen bei dem jeweiligen Buchungsvorgang verfügbar gemacht oder darauf hingewiesen das die jeweiligen AGB bei den anderen Veranstaltern, Leistungsträgern bzw. Anbietern verfügbar sind.

Nachstehend finden Sie unter Abschnitt

C)         die VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN der GTN Golf Travel Network GmbH für die Fälle, in denen sie Vermittler der Reise bzw. der Leistung ist,

D)        die REISEBEDINGUNGEN der GTN Golf Travel Network GmbH für die Fälle, in den sie selbst Veranstalter der Reise ist

C) VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

Diese Vermittlungsbedingungen gelten für Vermittlungsleistungen der GTN Golf Travel Network GmbH. Der Kunde kann hier und in unserem Prospektmaterial die Verfügbarkeit von Reisen und sonstigen Leistungen entsprechend seinen Wünschen und Angaben untersuchen und Reisen sowie andere Leistungen buchen. Des Weiteren stehen allgemeine Reiseinformationen und -hinweise zur Verfügung.

2. Vermittlung von Reisen und sonstigen Leistungen für Dritte

1.    Die GTN Golf Travel Network GmbH tritt als Vermittler zwischen dem Veranstalter von (Pauschal-) Reisen sowie sonstigen Anbietern von Leistungen und dem Kunden  auf und ist nicht als Vertragspartner an der Erbringung der Leistung beteiligt. Anderes gilt nur, wenn im Angebot von Leistungen die GTN Golf Travel Network GmbH als Veranstalter benannt oder gekennzeichnet ist. In diesem Fall gelten die in Abschnitt D) geregelten Reisebedingungen.

2.    Die von der GTN Golf Travel Network GmbH im Internet und auf Prospektmaterial dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot von der GTN Golf Travel Network GmbH oder des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters dar. Es handelt sich hierbei um eine Aufforderung an den Kunden, selbst ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben. Entsprechend gibt der Kunde mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden eines Anmeldeformulars oder einer Email mit den beschriebenen Vertragsinhalten selbst ein verbindliches Vertragsangebot ab. Ein Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass dem Kunden eine verbindliche, schriftliche Annahmeerklärung zugeht. Eventuell von der GTN Golf Travel Network GmbH erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen noch keine Annahme des Vertragsangebotes des Kunden dar. Der Vertrag mit dem Kunden kommt bei einer verfügbaren Reise oder Leistung mit dem Veranstalter oder Leistungserbringer zustande, wenn dieser die Annahme des Angebots des Kunden erklärt.

3.    Die GTN Golf Travel Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Durchführung der auf der Website präsentierten oder gebuchten Reiseleistungen/Angebote und gibt keine Zusicherungen für die Eignung oder Qualität der auf der Website oder in Prospektmaterialien dargestellten Reiseleistungen/Angebote. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Veranstalter/ Anbieter, mit dem der Kunde den Vertrag schließt.

3. Einbeziehung von AGB der Veranstalter und Leistungserbringer

Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter bzw. Leistungserbringer gelten die dort vereinbarten Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters bzw. deren Leistungsträger. Diese Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden in den einzelnen Leistungsausschreibungen benannt und dem Kunden verfügbar gemacht oder auf die Verfügbarkeit beim Leistungsträger hingewiesen. Darin können z. B. Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung sowie andere Rechte und Pflichten geregelt sein. Der Kunde ist verpflichtet, sich bezüglich des genauen Inhalts der anwendbaren Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den angebotenen Informationsquellen, insbesondere soweit diese durch Wiedergabe auf der Website angeboten werden, sorgfältig zu unterrichten. Auf die Unkenntnis ihm auf diesem Weg in zumutbarer Weise verfügbar gemachter Vertragsbedingungen und AGB kann sich der Kunde nicht berufen.

4. Pflichten des Kunden

Etwaige Mängel der Vermittlungsleistung sind der GTN Golf Travel Network GmbH gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Es ist der GTN Golf Travel Network GmbH Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch die GTN Golf Travel Network GmbH möglich gewesen wäre. Unberührt bleiben Ansprüche aus deliktischer Haftung.

5. Versicherungen

Es wird auf die Möglichkeit und etwaige Notwendigkeit des Abschlusses von geeigneten Versicherungen hingewiesen, insbesondere

  • Auslandskrankenversicherung (wird dringend angeraten!),
  • einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit,
  • Reisegepäckversicherung.

Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der Eignung einer der genannten oder weiterer Versicherungen obliegt ausschließlich dem Kunden.

6. Zahlung des Preises

1.    Soweit die GTN Golf Travel Network GmbH Reise- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellt und diesbezügliche Zahlungen von dem Kunden entgegennimmt oder einzieht, geschieht dies grundsätzlich im Namen und für Rechnung des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters. Unberührt bleiben die Rechte zur Entgegennahme oder Einziehung der der GTN Golf Travel Network GmbH selbst zustehender Serviceentgelte.

2.    Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie sonstigen Regelungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters. Soweit die GTN Golf Travel Network GmbH Zahlungen für Veranstalter einer Pauschalreise entgegennimmt, so darf vor Ende der Reise erst nach Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf den Reisepreis gefordert und angenommen werden. Eine Anzahlung fordern die GTN Golf Travel Network GmbH in einem solchen Fall im Auftrag des Veranstalters erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 30% des Reisepreises.

3.    Die GTN Golf Travel Network GmbH behält sich das Recht vor, etwaige Entgelte, die der GTN Golf Travel Network GmbH oder dem Veranstalter bzw. Anbieter in Bezug auf eine Buchung mit Kreditkarte oder per Banklastschrift entstehen, zusätzlich zu berechnen. Der Kunde wird über entsprechende Entgelte benachrichtigt. Gleichfalls behält sich die GTN Golf Travel Network GmbH vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei Kreditkartenzahlung oder bei Banklastschrift an den Kunden weiter zu berechnen.

7. Haftung

1.    Die GTN Golf Travel Network GmbH haftet nicht für den Vermittlungserfolg oder die Erbringung der Leistung selbst, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der erforderlichen Sorgfalt vorgenommen wird. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen des Gesetzes wird die Haftung für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden übernommen.

2.    Die GTN Golf Travel Network GmbH ist in dem zumutbaren Umfang bemüht, sicherzustellen, dass die auf der Website verfügbaren Informationen, Software und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind.

3.    Es wid keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit sowie Zulässigkeit von fremden Inhalten übernommen, es sei denn, es treffen die GTN Golf Travel Network GmbH diesbezüglich gesetzliche Haftungsgründe.

4.    Im Übrigen haften die GTN Golf Travel Network GmbH bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

5.    Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der GTN Golf Travel Network GmbH auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf maximal den dreifachen Wert der gebuchten Leistung begrenzt.

6.    Die GTN Golf Travel Network GmbH haftet nicht für den nicht von ihr zu vertretenden Verlust, Untergang oder Beschädigung der Unterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.
Die einzelnen Angaben zu den (Pauschal-) Reisen und Leistungen beruhen auf den Angaben der Veranstalter bzw. Anbieter. Diese stellen keine Zusicherung der GTN Golf Travel Network GmbH dar. Sämtliche auf der Website präsentierten Leistungen sind nur begrenzt verfügbar.  Die GTN Golf Travel Network GmbH haftet nicht für die Verfügbarkeit einer Leistung zum Zeitpunkt der Buchung. Dies gilt nicht, soweit fehlerhafte oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung der GTN Golf Travel Network GmbH für das Kennenmüssen solcher Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

7.    Ansprüche des Kunden aus dem mit dem Veranstalter bzw. Anbieter und dem Kunden geschlossenen Vertrag sind vom Kunden – unter Wahrung der dafür vorgesehenen Fristen – allein beim Veranstalter bzw. Anbieter in der dafür vorgesehenen Form geltend zu machen.

8. Ausschlussfrist

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Geschäftsbesorgung/ Vermittlung durch die GTN Golf Travel Network GmbH hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der vermittelten Leistung gegenüber der GTN Golf Travel Network GmbH geltend zu machen.

9. Verjährung

Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren die Ansprüche des Kunden gegenüber der GTN Golf Travel Network GmbH in einem Jahr nach der vertraglich vorgesehenen.

D) REISEBEDINGUNGEN

Vorbemerkung:
Bitte beachten Sie, dass diese nachstehenden Reisebedingungen nur für die Fälle Anwendung finden, in denen die GTN Golf Travel Network GmbH selbst Veranstalter der von Ihnen gebuchten Reise im Sinne des § 651a Abs. 1 BGB ist. Lesen Sie bitte hierzu insbesondere auch die im Teil A) Vorbemerkungen niedergelegten Erläuterungen, unter welchen Voraussetzungen die Veranstaltung einer (Pauschal-) Reise vorliegt.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.    Mit der Anmeldung bietet der Kunde schriftlich, mündlich, per eMail oder telefonisch der Firma GTN Golf Travel Network GmbH (nachfolgend Veranstalter genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtung wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Veranstalter nimmt das Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages durch eine schriftliche Reisebestätigung an, die der Kunde mit oder unverzüglich nach dem Vertragsabschluss erhält.

2.    Die von der GTN Golf Travel Network GmbH im Internet oder in sonstigen der Buchung zugrunde liegenden Beschreibungen der Reiseleistungen dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot dar. Es handelt sich hierbei um eine Aufforderung an den Kunden, selbst ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben. Entsprechend gibt der Kunde mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

3.    Eventuell von der GTN Golf Travel Network GmbH erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen noch keine Annahme des Vertragsangebotes des Kunden dar.

4.    Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch die GTN Golf Travel Network GmbH zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt aber in der Regel bei Buchungen im Internet durch eine elektronisch übermittelte Annahmeerklärung. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird dem Kunden eine Reisebestätigung zur Verfügung gestellt.

2. Bezahlung

1.   Mit dem Vertragsabschluss wird eine Anzahlung fällig, die sich auf mindestens 10 % des Reisepreises beläuft. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises steht dem Veranstalter ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden zu. Der Veranstalter kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten gem. Ziffer 5 verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hat.

2.   Reisen, die nicht länger als 24 Stunden dauern, schließen keine Übernachtungen ein und bei Reisen bei denen der Reisepreis 70,00 € nicht übersteigt, ist der gesamte Reisepreis mit der Anmeldung zu zahlen.

3.   Die An- bzw. Restzahlung darf vor Reiseende gemäß § 651k BGB nur dann gefordert werden, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein ausgehändigt worden ist. Der Veranstalter hat eine Versicherung bei der R+V Versicherung abgeschlossen. Durch diese Versicherung wird gewährleistet, dass dem Kunden Teile des Reisepreises, sowie die notwendige Aufwendung für die Rückreise erstattet werden, soweit der Ausfall der Reiseleistung auf der Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters beruht.

4.   Der Kunde hat den restlichen Reisepreis nach Erhalt der Restrechnung an den Veranstalter zu zahlen.

3. Leistungen sowie Leistungsänderungen

1 Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistung wird grundsätzlich durch die schriftliche Reisebestätigung (gemäß Ziffer 1) und den Angaben der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Reisebeschreibung, sowie dem Inhalt zum Zeitpunkt der Buchung von gültigen Sonderausschreibungen bestimmt. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

2 Bei Widersprüchen zwischen der Leistungsbeschreibung in der derzeit gültigen Reiseausschreibung und einer Sonderausschreibung gelten nur die Leistungsbeschreibungen der Sonderausschreibung, wenn der Kunde zum ermäßigten Reisepreis der Sonderausschreibung bucht.

3.    Allein maßgeblich für die vom Veranstalter geschuldete Leistung ist die Leistungsbeschreibung im Angebot und der Inhalt der Reisebestätigung. Andere Beschreibungen der Reiseleistungen einschließlich der dortigen Preisangaben werden nur und lediglich insoweit Vertragsbestandteil, wie in der im Angebot dargestellten Leistungsbeschreibung darauf ausdrücklich Bezug genommen wird. Unberührt bleiben mit dem Kunden wirksam getroffene zusätzliche Vereinbarungen.

4.    Änderungen und Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der GTN Golf Travel Network GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

5.    Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

6.    Die GTN Golf Travel Network GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

7.    Im Falle einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die GTN Golf Travel Network GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus dem eigenen Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der GTN Golf Travel Network GmbH über die Änderung der Reiseleistung ihr gegenüber geltend zu machen.

4. Zahlung des Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen

1.    Vor Ende der Reise dürfen erst nach Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf den Reisepreis gefordert und angenommen werden. Eine Anzahlung fordert die GTN Golf Travel Network GmbH erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 30% des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Preis angerechnet. Die Restzahlung des Reisepreises wird drei Wochen vor Reiseantritt bei der GTN Golf Travel Network GmbH eingehend fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8.2 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.    Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reispreis EUR 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.

3.    Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht mehr möglich ist, werden Ihnen die Voucher oder Ihre Legitimation per Fax, Email, mündlich oder in ansonsten geeigneter Weise übermittelt.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten) und Umbuchung

1.   Der Kunde kann bis zum Reisebeginn durch mündliche oder schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter von der gebuchten Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist gegenüber dem Veranstalter in schriftlicher Form abzugeben. Erklärt der Kunde den Rücktritt von dem Vertrag oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Veranstalter pauschalisierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die bis zum Zugang der Rücktrittserklärung getro&enen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Zur Berechnung eines angemessenen Ersatzes sind zu Gunsten des Kunden gewöhnlich ersparte Aufwendungen des Veranstalters und die anderweitige Verwendung der Reiseleistung durch den Veranstalter zu berücksichtigen. Soweit von dem Kunden nicht der Nachweis geführt werden kann, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, gelten die im Folgenden für das jeweilige Reiseangebot pauschalisierten Rücktrittskosten pro angemeldetem Teilnehmer:

2.   Bei Rücktritt werden folgende Stornokosten vom Gesamtreisepreis fällig:

bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 30%
ab dem 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
ab dem 14. bis 07. Tag vor Reiseantritt 70%
ab dem 06. bis 01. Tag vor Reiseantritt 90%
am Abreisetag oder Nichtantritt 100%

3.   Bestimmt sich unabhängig von den Regelungen der Ziffer 5.1- 5.2 die Höhe des Reisepreises nach der Teilnehmerzahl bei Transport (Flug, Bahn etc.) und Unterbringung (Doppelzimmer, Appartements etc.) und tritt einer der angemeldeten Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück, berechnet sich der Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl neu. Die Rechte des Veranstalters gem. Ziffer 9 bleiben hiervon unberührt.

3.   Im Einzelfall kann der Veranstalter einen, die pauschalisierten Rücktrittskosten übersteigenden höheren Schaden geltend machen, soweit er hierfür Nachweis führt. Generell empfehlen wir den Abschluss geeigneter Reiseversicherungen.

4.   Auf Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderungsart, der Unterkunft, o.ä.) besteht seitens des Kunden kein Anspruch. Erfüllen die GTN Golf Travel Network GmbH den Umbuchungswunsch gleichwohl, werden pauschal EUR 30,- pro Person (bei Nur-Flug-Leistungen EUR 20,- pro Person ) berechnet. Nach Beginn der in Ziffer 5.2. genannten Fristen ist eine Umbuchung grundsätzlich ausgeschlossen.

6. Ersetzung des Kunden / Umbuchung

1.   Der Kunde kann sich bis zum Reisebeginn zur Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen, der in die Rechte und Pflichten des bestehenden Reisevertrages eintritt. Der Veranstalter ist berechtigt, dem Eintritt des Dritten schriftlich zu widersprechen, wenn der Teilnahme des Dritten an der Reise besondere Reiseerfordernisse, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Die durch die Ersetzung des Kunden entstehenden tatsächlichen Mehrkosten haben der Kunde sowie der Dritte als Gesamtschuldner zu tragen. Die Parteien vereinbaren, dass eine Mehrkostenpauschale ohne gesonderten Nachweis des Veranstalters vom Reisenden sowie dem Dritten als Gesamtschuldner geschuldet werden. Die Mehrkostenpauschale beträgt für jede zu ersetzende Person € 30,00, sofern die Gesamtaufenthaltsdauer nicht vier Wochen überschreitet. Der Reisende sowie der Dritte können jedoch nachweisen, dass keine oder geringere Kosten als die vorherstehende Pauschale durch die Ersetzung entstanden sind. In der Mehrkostenpauschale sind Gebühren gem. Ziffer 13 (Pass- und Visagebühren) nicht enthalten und werden gesondert abgerechnet.

2.   Umbuchungswünsche des Kunden können – sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist – nur im Rahmen der Regelung der Ziffer 5. mit einer gleichzeitigen Neuanmeldung durchgeführt werden.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde aus Gründen, die GTN Golf Travel Network GmbH nicht zu vertreten hat, einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so besteht kein anteiliger Erstattungsanspruch des Kunden auf den Reisepreis. Der Veranstalter wird jedoch Erstattungen von Leistungsträgern oder Einnahmen aus anderweitigen Verwendungen der Leistungen an den Kunden weiterleiten, soweit der jeweilige Leistungsträger diese an den Veranstalter auskehrt.

8.  Leistungs- und Preisänderungen / Mindestteilnehmerzahl / Rücktritt durch Veranstalter:

1.  Dem Veranstalter sind Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages gestattet, die nach Vertragsschluss notwendig werden, soweit der Veranstalter sie nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt hat und der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird.

1.1. Erhöhen sich nach Abschluss des Reisevertrages Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Veranstalter den Reisepreis nach folgender Maßgabe neu berechnen:

– Richtet sich die Erhöhung auf den einzelnen Sitzplatz des Reisenden, kann von dem Kunden dieser Erhöhungsbetrag verlangt werden.

– In allen anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenen Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Kunden verlangen.

1.2. Werden die Abgaben für Hafen- und/oder Flughafengebühren nach Abschluss des Reisevertrages erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechend anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

1.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise durch die vorgenannte Veränderung für den Veranstalter verteuert hat.

2.   Wird für eine wesentliche Reiseleistung die hierfür in der Reiseausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter bis zum 30. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Reiseleistung ändern oder die Reise absagen. Die schriftliche Erklärung über die Absage oder Änderung der Reise hat den Kunden bis spätestens am 30. Tage vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn zuzugehen.

3.  Der Veranstalter kann bis vier Wochen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Veranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Obergrenze – bezogen auf diese Reise – bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat. Der Veranstalter bietet dem Kunden ein gleichwertiges Ersatzangebot an, soweit der Veranstalter aus seinem Angebot ohne Mehrpreis dazu in der Lage ist. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisebetrag unverzüglich zurück.

4.  Der Veranstalter ist berechtigt, bis zum 20. Tag vor Reiseantritt den Reisepreis zu erhöhen, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt und wenn die Preiserhöhung sich auf einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- und Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betre&ende Reise geltenden Wechselkurse gründet. Der Änderungsumfang der Preiserhöhung wird durch den Umfang der vorgenannten Fremdkosten bestimmt und begrenzt. Eine Preiserhöhung nach dem 20. Tage vor Reiseantritt ist nicht zulässig. Bei einer zulässigen Preiserhöhung von über 5 % des Reisepreises oder einer zulässigen erheblichen Änderung kann der Kunde ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem Angebot zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat den Rücktritt oder das Verlangen nach einer Ersatzreise unverzüglich nach Kenntnis der Änderungserklärung dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen. Letzteres gilt auch für den Fall der zulässigen Absage der Reise durch den Veranstalter.

5.  Der Veranstalter ist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen, wenn der Kunde die Durchführung trotz erfolgter Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder sich in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung gerechtfertigt ist. Der Veranstalter behält den vollen Reisepreis, abzüglich derjenigen Aufwendungen oder sonstigen Vorteile, die er durch die anderweitige Verwendung der nicht beanspruchten Leistungen erlangt hat, ein. Etwaige Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Kunde.

6.  Kündigung durch die GTN Golf Travel Network GmbH aus Gründen, die im Verhalten des Reisenden liegen: Die GTN Golf Travel Network GmbH kann nach dem Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde / Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz der Kündigung behält die GTN Golf Travel Network GmbH ihren Anspruch auf den vollen Reisepreis. Die GTN Golf Travel Network GmbH muss sich in einem solchen Fall jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus der anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden kann, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

9. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände:

Wird die Reise infolge von nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, die beim Vertragsabschluss nicht voraussehbar war, so kann sowohl der Veranstalter, als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

10. Gewährleistung/Haftung

1.  Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes für:

– eine gewissenhafte Reisevorbereitung

– die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

– die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung im Prospekt des Veranstalters

– die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.

2.  Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann die Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kundenzumutbar ist und der Reisemangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigefügt wurde und die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Fehlt der Reise eine zugesicherte Eigenschaft oder tritt ein Mangel auf, ist der Kunde verpflichtet, dies zunächst unverzüglich gegenüber dem Veranstalter: GTN Golf Travel Network GmbH – Barmbeker Str. 2, 20303 Hamburg – Telefon 040 – 60 533 79 0, Telefax : 040 – 60 533 79 94 zu rügen, soweit eine Reiseleitung vor Ort nicht erreichbar ist, um ihm Gelegenheit zu geben, sofortige Abhilfe zu veranlassen. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er mit Minderung und vertraglichen Schadensersatzansprüchen aufgrund des Mangels ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn der Veranstalter keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde dem Veranstalter hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich, vom Veranstalter verweigert oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonders Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

11. Anmeldung von Ansprüchen/Verjährung/Abtretung

1 .  Ansprüche aus dem Reisevertrag sind nur gegenüber dem Veranstalter innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend zu machen.

2.   Leistungsträger, Reiseleitung sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden. Die vorstehenden Ansprüche können vom Kunden, außer im eigenen Namen, auch für mitreisende Familienangehörige, bzw. im Rahmen von Reiseteilnehmern, die der Kunde bei der Reiseanmeldung vertreten hat, angemeldet werden. Die Anmeldung von Ansprüchen nicht zu diesem Personenkreis zählender Dritter ist unwirksam, ohne dass es einer sofortigen Zurückweisung durch den Veranstalter bedarf, wenn nicht innerhalb der Anmeldefrist eine Vollmachtsurkunde vorgelegt wird.

3.   Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb von einem Jahr. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren gem. der – zum Zeitpunkt des Abschlusses des Reisevertrages – geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Verjährung von vertraglichen Ansprüchen beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden soll. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Der Beginn der Verjährung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung richtet sich nach den – zum Zeitpunkt des Abschlusses des Reisevertrages – geltenden gesetzlichen Vorschriften.

4.   Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen.

12. Beschränkung der Haftung

1.    Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

2.    Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.  Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Der Veranstalter empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisegepäck-, Reiserücktrittskosten-Versicherung und weiteren Reiseversicherungen.

3.    Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind.

4.    Der Kunde / Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

5.    Der Kunde / Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Besteht eine örtliche Reiseleitung nicht, ist das Abhilfeverlangen direkt an die GTN Golf Travel Network GmbH zu richten.

6.    Sollte der Kunde / Reisende es schuldhaft unterlassen, einen Mangel anzuzeigen, so stehen ihm Ansprüche nicht zu.

7.    Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen sollen unverzüglich mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft angezeigt werden. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.

13. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen

1.    Die GTN Golf Travel Network GmbH steht dafür ein, dass Kunden, die Staatsangehörige der Europäischen Gemeinschaft sind, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet werden. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Bei den erteilten Auskünften wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden bzw. eines Mitreisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit etc.) oder Umstände vorliegen, die für die sachgerechte Auskunft bekannt sein müssen.

2.    Die GTN Golf Travel Network GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende die GTN Golf Travel Network GmbH mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von ihr zu vertreten ist.

3.    Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten der Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde durch den Veranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch unterrichtet wurde.

4.    Der Reisende sollte sich zusätzlich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Informationspflichten.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15. Gerichtsstand

Es findet Deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Reiseveranstalters

16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinlich durchführende Fluggesellschaft zu benennen und danach der Reisende entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat der Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich hierüber zu informieren. Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte “gemeinschaftliche Liste” unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite “http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban” abrufbar.

Verwender:

GTN Golf Travel Network GmbH
Barmbeker Strasse 2
22303 Hamburg

Handelsregister: Amtsgericht Hamburg HRB 147924
Ust-IdNr. DE167895417

Stand: Juni 2017