AGB
Sehr geehrter Reisekunde,
bitte schenken Sie den nachstehenden Informationen Ihre Aufmerksamkeit. Mit der Nutzung dieser Website und Ihrer Buchung erkennen Sie die jeweils zutreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an, die somit im Falle des Vertragsschlusses wirksamer Vertragsbestandteil sind. Welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jeweils zutreffen, ergibt sich in Abhängigkeit der von Ihnen gewählten Leistung(en).
Vorbemerkung und Geltungsbereich
Diese Reisebedingungen gelten für Pauschalreiseverträge, bei denen die GTN Golf Travel Network GmbH („GTN“) selbst Reiseveranstalter im Sinne des § 651a BGB ist. Sie ergänzen die §§ 651a bis 651y BGB und Artikel 250 EGBGB. Vermittelt GTN lediglich fremde Reiseleistungen oder Pauschalreisen anderer Veranstalter, wird GTN als Reisevermittler nach § 651v BGB tätig; dann gelten die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers. Vor Vertragsschluss erhält der Reisende das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden nach Artikel 250 § 2 EGBGB.
1 Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung – in Textform, mündlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Buchungsformular – bietet der Reisende GTN den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Reiseausschreibungen und Internetangebote sind kein bindendes Vertragsangebot.
1.2 Der Reisende meldet sich zugleich für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer an. Für deren vertragliche Verpflichtungen steht er wie für seine eigenen ein, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat.
1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch GTN zustande; eine automatische Empfangsbestätigung ist noch keine Annahme. Der Reisende erhält die Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger. Weicht sie von der Anmeldung ab, liegt darin ein neues Angebot, an das GTN zehn Tage gebunden ist; der Vertrag kommt zustande, wenn der Reisende innerhalb dieser Frist annimmt oder die Anzahlung leistet.
2 Zahlung und Insolvenzabsicherung
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis dürfen vor Beendigung der Reise nur gefordert werden, wenn der Sicherungsschein nach §§ 651r, 651s BGB übergeben ist; er wird mit der Reisebestätigung zur Verfügung gestellt. Die Insolvenzabsicherung besteht bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon 0611 533-5859.
2.2 Mit Vertragsschluss und Aushändigung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises fällig. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass GTN bereits mit der Buchung Vorauszahlungen an Golfclubs, Hotels und sonstige Leistungsträger erbringt, insbesondere für Startzeiten und Greenfee-Kontingente, und wird auf den Reisepreis angerechnet.
2.3 Der Restbetrag ist sechs Wochen vor Reisebeginn fällig; bei Buchungen innerhalb dieser Frist ist der gesamte Reisepreis mit Vertragsschluss fällig.
2.4 Zahlt der Reisende trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht, kann GTN vom Vertrag zurücktreten und Rücktrittskosten nach Ziffer 6 berechnen.
2.5 Die Reiseunterlagen werden rechtzeitig vor Reisebeginn übermittelt, erforderlichenfalls in Textform.
3 Leistungen und Leistungsänderungen
3.1 Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot und aus der Reisebestätigung. Nebenabreden bedürfen der Bestätigung durch GTN in Textform.
3.2 GTN darf unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen vornehmen, wenn sie nach Vertragsschluss notwendig werden, nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. GTN unterrichtet den Reisenden darüber unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger.
3.3 Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende innerhalb einer von GTN gesetzten angemessenen Frist die Änderung annehmen, unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten oder eine angebotene Ersatzreise wählen. Erklärt er sich nicht, gilt die Änderung als angenommen; hierauf weist GTN in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hin.
4 Anreise und Flugleistungen
4.1 Die von GTN veranstalteten Reisen umfassen die Hotel-, Transfer-, Golf- und Trainingsleistungen. GTN bietet dem Reisenden an, eine zur gebuchten Reise passende Flugverbindung zu vermitteln. Es steht dem Reisenden frei, dieses Angebot anzunehmen oder den Flug selbst zu buchen oder auf andere Weise die Anreise zu organisieren. Die Entscheidung des Reisenden hat auf Bestand, Umfang und Preis des Reisevertrages mit GTN keinen Einfluss.
4.2 Nimmt der Reisende die Vermittlung in Anspruch, kommt der Beförderungsvertrag unmittelbar zwischen ihm und der Fluggesellschaft zustande; es gelten deren Beförderungs- und Tarifbedingungen. GTN wird insoweit als Reisevermittler nach § 651v BGB tätig und schuldet die Beförderung nicht selbst. Ansprüche nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sowie wegen Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen richten sich unmittelbar gegen die Fluggesellschaft; Gepäckschäden sind noch am Flughafen mittels Schadensanzeige (P.I.R.) anzuzeigen.
4.3 Der Reisende trägt das Risiko seiner rechtzeitigen Anreise. Verspätung oder Ausfall der Anreise berühren den Bestand des Reisevertrages mit GTN nicht; für dadurch nicht in Anspruch genommene Leistungen gilt Ziffer 9.
4.4 Enthält die Reise Transferleistungen, sind diese in der Reisebestätigung ausgewiesen und an die dort genannten Zeiten gebunden.
5 Preisänderungen
5.1 GTN behält sich vor, bei einer Änderung der Wechselkurse nach Vertragsschluss den Reisepreis in dem Umfang zu erhöhen, in dem sich die Reise dadurch für GTN verteuert. Die Unterrichtung erfolgt auf einem dauerhaften Datenträger unter Angabe der Berechnung und muss spätestens 20 Tage vor Reisebeginn zugehen; eine spätere Erhöhung ist unwirksam.
5.2 Verringern sich diese Kosten nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn, kann der Reisende eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen; zu viel gezahlte Beträge werden abzüglich der tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben erstattet, die GTN auf Verlangen nachweist.
5.3 Übersteigt die Erhöhung acht Prozent des Reisepreises, kann der Reisende innerhalb der gesetzten Frist annehmen, unentgeltlich zurücktreten oder eine Ersatzreise wählen. Aus Kulanz räumt GTN dieses Wahlrecht bereits ab mehr als fünf Prozent ein.
6 Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn
6.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber GTN in Textform (zum Beispiel per E-Mail) zu erklären; wurde über einen Reisevermittler gebucht, auch diesem gegenüber. Maßgeblich für die Berechnung ist der Zugang bei GTN.
6.2 GTN verlangt folgende Entschädigungspauschalen vom Gesamtreisepreis je angemeldetem Teilnehmer, bezogen auf den Zugang der Rücktrittserklärung:
bis zum 45. Tag vor Reisebeginn…………………………………….. 30 %
vom 44. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn………………………….. 50 %
vom 21. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn………………………….. 60 %
vom 14. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn……………………………. 70 %
vom 6. bis zum 1. Tag vor Reisebeginn…………………………….. 90 %
am Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt………………….. 100 %
6.3 Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; GTN begründet die Höhe auf Verlangen. GTN kann statt der Pauschale eine höhere, konkret berechnete Entschädigung fordern, wenn sie diese unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen beziffert und belegt.
6.4 Treten am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen, kann der Reisende unentgeltlich zurücktreten; eine Entschädigung steht GTN dann nicht zu.
6.5 Geleistete Zahlungen werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt erstattet; Entschädigungsansprüche von GTN werden verrechnet.
6.6 Bestimmt sich der Reisepreis nach der Zahl der Teilnehmer, insbesondere nach der Belegung der Unterkunft, wird er für die verbleibenden Teilnehmer entsprechend der reduzierten Belegung neu berechnet und ihnen unverzüglich mitgeteilt.
6.7 GTN empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten.
7 Umbuchung
Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Erfüllt GTN einen Umbuchungswunsch gleichwohl, wird ein Entgelt von 50,00 EUR pro Person berechnet; darüber hinausgehende Mehrkosten der Leistungsträger trägt der Reisende. Dem Reisenden bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten. Ab dem 44. Tag vor Reisebeginn ist eine Umbuchung ausgeschlossen und nur nach Rücktritt zu den Bedingungen der Ziffer 6 und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich.
8 Ersetzung des Reisenden durch einen Dritten
Der Reisende kann bis sieben Tage vor Reisebeginn in Textform erklären, dass statt seiner ein Dritter in den Vertrag eintritt. GTN kann widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt, insbesondere die in der Reiseausschreibung genannten Nachweise der Spielberechtigung, oder wenn gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Der Reisende und der Dritte haften als Gesamtschuldner für Reisepreis und Mehrkosten. GTN berechnet für den Verwaltungsaufwand eine Pauschale von 50,00 EUR je Person; Mehrkosten der Leistungsträger, insbesondere Namensänderungsgebühren, werden gesondert nachgewiesen und abgerechnet. Der Nachweis geringerer Kosten bleibt vorbehalten.
9 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende aus Gründen, die GTN nicht zu vertreten hat, einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. GTN bemüht sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen und leitet Beträge weiter, soweit die Leistungsträger sie an GTN auskehren.
10 Rücktritt und Kündigung durch GTN
10.1 GTN kann vom Vertrag zurücktreten, wenn sie durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände an der Erfüllung gehindert ist. Geleistete Zahlungen werden binnen 14 Tagen erstattet; ein Schadensersatzanspruch besteht nicht.
10.2 Stört der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass die sofortige Aufhebung gerechtfertigt ist, kann GTN nach Reisebeginn fristlos kündigen. GTN behält den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und anderweitige Vorteile anrechnen lassen. Mehrkosten der Rückreise trägt der Reisende, wenn er die Kündigung zu vertreten hat.
11 Mitwirkung, Mängelanzeige und Rechte bei Reisemängeln
Der Reisende hat einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen – gegenüber der örtlichen Reiseleitung, gegenüber dem Reisevermittler oder unmittelbar gegenüber GTN, Barmbeker Straße 2, 22303 Hamburg, Telefon 040 – 60 533 79 0, post@golftravelnetwork.de – und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an der Vermeidung und Minderung von Schäden mitzuwirken. Unterlässt er die Anzeige schuldhaft, entfallen Minderung und Schadensersatz insoweit, als GTN bei rechtzeitiger Anzeige Abhilfe hätte schaffen können. Die örtliche Reiseleitung ist zur Abhilfe beauftragt, nicht zur Anerkennung von Ansprüchen. Im Übrigen gelten für Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung, Kündigung, Schadensersatz, Beistandspflicht und Verjährung die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651i bis 651q sowie des § 651j BGB.
12 Beschränkung der Haftung
12.1 Die vertragliche Haftung von GTN für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit GTN allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers haftet. Für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gilt dieselbe Grenze. Die Höchstbeträge gelten je Reisenden und Reise.
12.2 Gilt für eine Reiseleistung ein internationales Übereinkommen, das die Haftung beschränkt, kann sich auch GTN darauf berufen.
12.3 Für lediglich vermittelte Fremdleistungen – etwa Flugbeförderungen, Mietwagen, Ausflüge, Sportveranstaltungen und Ausstellungen – haftet GTN nicht, wenn diese in Reiseausschreibung und Reisebestätigung unter Angabe des Vertragspartners erkennbar als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
12.4 GTN empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reisekranken-, Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
13 Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
GTN unterrichtet Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes; Angehörigen anderer Staaten erteilt das zuständige Konsulat Auskunft. Für Beschaffung und Mitführen der Reisedokumente, erforderliche Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich; daraus entstehende Nachteile gehen zu seinen Lasten, sofern GTN nicht schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch unterrichtet hat.
14 Datenschutz und Verbraucherschlichtung
GTN verarbeitet personenbezogene Daten des Reisenden zur Durchführung des Reisevertrages und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten; Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung unter www.golftravelnetwork.de. GTN ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15 Rechtswahl, Gerichtsstand, Schlussbestimmung
Es gilt deutsches Recht, soweit dem nicht zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates entgegenstehen, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Reisende kann GTN nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von GTN ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend; für Kaufleute, juristische Personen sowie Personen ohne inländischen Wohnsitz oder mit im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekanntem Aufenthalt wird der Sitz von GTN vereinbart. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
Marken und Verwender
Rechtsträger, Reiseveranstalter und alleiniger Vertragspartner des Reisenden ist die GTN Golf Travel Network GmbH. „perfectGOLFTRAVEL“ ist eine Marke der GTN Golf Travel Network GmbH; aus der Verwendung dieser Marke entstehen keine Ansprüche gegen einen anderen Rechtsträger.
GTN Golf Travel Network GmbH · Barmbeker Straße 2 · 22303 Hamburg
Telefon 040 – 60 533 79 0 · Telefax 040 – 60 533 79 94 · post@golftravelnetwork.de · www.golftravelnetwork.de
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg HRB 147924 · USt-IdNr. DE167895417
Stand: August 2026 · Fassung 2026-6