Risiken bei „Schwarztourismus“

Es scheint im erstem Moment einfach und lukrativ selbst eine Reise auf die Beine zu stellen. Flüge, Unterkunft, Transfer und Greenfees sind meist schnell gebucht. Doch sollte man wissen, ab wann man als Reiseveranstalter auftritt. Zum Beispiel bucht ein Golffreund aus einem Golfclub Flüge und Hotelübernachtung im Internet und lässt sich das Geld des Gesamtpreises von seinen Mannschaftskollegen geben. Im Schadensfalls gibt es das große Erwachen und harte Konsequenzen. Gerade die neue Gesetzeslage verunsichert Kunden und Anbieter, daher folgt nun eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

Bisher galt jede natürliche oder juristische Person, die mindestens zwei Leistungen, z.B. Flug und Transfer, zu einem Pauschalpreis anbietet nach § 651a-f BGB als Reiseveranstalter und war für die fehlerfreie Erbringung dieser Leistungen haftbar, auch von den „Erfüllungsgehilfen“. Als Veranstalter kommen dann noch die Pflichten einer vollen Haftung für Personen- und Sachschäden hinzu. Dafür braucht man im Regelfall eine Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung.

Zum 1. Juli 2018 ist ein neues Reiserecht in Kraft getreten, das im Wesentlichen den Verbrauchern bei Onlinebuchungen mehr Informationen und höheren Schutz bieten soll. Neben der Pauschal- und Individualreise, gibt es nun eine weitere Reise-Art, die verbundenen Reiseleistungen.

  • Wenn über ein Online-Portal mehrere Einzelleistungen, z.B. Flug, Hotel und Mietwagen, einzeln gebucht werden, muss ausdrücklich hervorgehen, dass es sich um unterschiedliche Anbieter mit getrennten Rechnungen handelt.
  • Dabei müssen die einzelnen Elemente einer “verbunden Reiseleistung” einen erheblichen Anteil von mindestens einem Viertel das Reisepreises ausmachen und innerhalb von 24 Stunden gebucht werden.
  • Das neue Reiserecht ist nicht an den Zweck der Reise gebunden, d.h. auch Geschäftsreisen mit Flug und Hotel werden als Pauschalreise eingestuft, sollte die Bedingungen der neuen Reise-Art nicht erfüllt sein.
  • Unabhängig davon, ob eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen gebucht werden, müssen Kunden vor verbindlicher Buchung mit Formblättern über die wichtigsten Vertragsbedingungen informiert werden.
  • Wichtig ist, dass Kunden nicht von demselben Schutz profitieren wie bei einer Pauschalreise. Zwar muss ein Insolvenzschutz vorliegen, doch entfällt die Haftung bei Schäden und Mängel bei verbundenen Reiseleistungen.

Mit anderen Worten, seit Juli 2018 sind Gelegenheitsveranstalter wie Privatpersonen und Vereine, die ohne Gewinnabsicht eine Reise organisieren, von dem Pauschalreisegesetz ausgenommen. Dadurch wird das Risiko des Organisators gemindert, da er nicht mehr privat für Schäden und Mängel der Reiseleistungen haftet. Im Gegensatz dazu steigt das Risiko aller Teilnehmer. Sie müssen im Schadensfall eigenverantwortlich mit den Leistungsträgern vor Ort um eine Entschädigung verhandeln, es entfällt der Insolvenzschutz bei privaten Reisen sowie die teure Haftpflichtversicherung. Diesen Schutz erhalten sie jedoch bei uns, als Reiseveranstalter durch die Buchung einer Pauschalreise.

Die Pflichten eines Veranstalters sind etliche. Einige ergeben sich durch gesetzliche Vorgaben aus der Gewerbeordnung und Steuergesetzgebung. Neben einem Gewerbeschein braucht man als Reiseveranstalter nach § 651k BGB eine Kundengeld-Absicherung bei Insolvenz. Diese ist bereits bei Buchung nachzuweisen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von 5.000€ geahndet. Weitere haftungsrechtliche Pflichten ergeben sich aus § 651a-f BGB.

Wenn man jetzt überlegt alle Leistungen einzeln zu buchen, besteht höchstes Risiko. Stellen sie sich mal vor, sie verreisen mit einer Gruppe von 10 Personen. Der Flug fällt aufgrund eines Triebwerkschadens der Airline xy aus. Alle Flüge in den nächsten 3 Tagen sind ausgebucht. Über die Hotline erreichen Sie niemanden und müssten sich jetzt noch mit dem Transferanbieter und Hotel in Verbindung setzten. Währenddessen sich der erste Gast über Regressansprüche mit der Gruppe austauscht und eine Dame aufgrund des Stresses einen Schwächeanfall erleidet. Alle Blicke sind auf sie gerichtet. Solch ein Szenario wünscht sich niemand.

Mit einem guten Partner bleiben sie auch in solchen Momenten entspannt und behalten den Überblick. Wir sorgen nicht nur für einen reibungslosen und qualitätssicheren Reiseablauf, sondern wir sind für sie da, auch wenn Unregelmäßigkeiten auftreten. Sollte es z.B. zu einem Flugausfall, Verspätungen, Hotelüberbuchungen, spontanen Kundenwünschen wie einer Verlängerungswoche oder einem Vulkanausbruch, der die halbe Welt lahmlegt, kommen – wir schaffen Abhilfe und bringen unsere Gäste sicher nach Hause.

Preislich profitieren sie sogar über Reiseveranstalter, denn sie sind nicht teurer als Direktbuchungen und haben aufgrund jahrelanger Geschäftspartnerschaften und entsprechender Einkaufsvolumina bessere Konditionen zu bieten. Gehen sie nicht nur auf Nummer sicher, sondern auch auf Nummer stressfrei.

You work on the grip, we work on the trip.

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